Stand 01.10.2020

Allgemeine Geschäftsbedingungen 3W Professional GmbH

§ 1 Geltungsbereich

1.1 Aufträge werden, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, gemäß den
nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen angenommen und ausgeführt.
Dies gilt ohne besonderen Hinweis auch für alle Folgeaufträge.

1.2 Wir (nachfolgend: „3W“) widersprechen hiermit ausdrücklich allen
Geschäftsbedingungen des Bestellers.

1.3 Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen sollen schriftlich erfolgen.
Mündliche Vereinbarungen sollen unverzüglich schriftlich bestätigt werden.

§ 2 Angebote, Unterlagen

2.1 Angebote gelten, soweit im Angebot nichts anderes bestimmt ist, für einen Zeitraum
von 4 Wochen. Zwischenverkauf ist vorbehalten. Eine Lieferverpflichtung wird erst
durch eine ausdrückliche Angebotsbestätigung von 3W begründet.

2.2 Sofern im Angebot nicht ausdrücklich als verbindlich erklärt, gelten für alle
technischen Daten, Werkstoffangaben usw. die branchenüblichen Näherungswerte.
Benachrichtigungen im Abänderungsfall werden nur vorgenommen, wenn eine
Beschaffenheitsgarantie betroffen ist.

2.3 Sämtliche dem Besteller von 3W zur Verfügung gestellten Unterlagen bleiben
Eigentum von 3W;; sie dürfen Dritten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von 3W
nicht zugänglich gemacht werden und sind, wenn dem Lieferanten der Auftrag nicht
erteilt wird, auf Verlangen vollständig einschließlich aller etwa gefertigter Kopien
unverzüglich zurückzugeben.

2.4 Die in Katalogen, Prospekten und anderen schriftlichen Unterlagen enthaltenen
Angaben sind vom Besteller vor Übernahme und Anwendung auf die Eignung für die
geplante Anwendung zu überprüfen. Dies gilt auch für die Auswahl geeigneter
Materialien. Der Besteller hat sich über die Verwendungsmöglichkeiten des
Produktes zu informieren.

2.5 3W ist nicht verpflichtet, An-­ und/ oder Vorgaben des Bestellers auf ihre Richtigkeit
und/ oder rechtliche Konformität zu prüfen;; für diese Angaben übernimmt
ausschließlich der Besteller die Gewähr.

2.6 Zeichnungen, Entwürfe und Diskussionsbeiträge, die von 3W entworfen werden, sind
unverbindlich. Ansprüche gleich welcher Art kann der Besteller aus solchen
Unterlagen oder Leistungen 3W und seinen Mitarbeitern gegenüber nicht geltend
machen, es sei denn, sie hätten vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.

§ 3 Auftrag

Aufträge gelten erst mit ihrer schriftlichen Bestätigung bzw. Rechnung durch 3W als
angenommen. Maßgebend für den Inhalt des damit zustande gekommenen Vertrages und
Art und Inhalt des Auftrages ist der Text der Auftragsbestätigung. Der Besteller ist
verpflichtet, diese in allen Teilen zu prüfen und etwaige Abweichungen unverzüglich
schriftlich zu rügen.

§ 4 Lieferzeit und –umfang

4.1 Die Lieferzeiten sind produktabhängig und beginnen mit der restlosen technischen
und kaufmännischen Klärung und enden mit dem Versand bzw. der Meldung der
Versandbereitschaft durch 3W. Die Einhaltung der Lieferzeit setzt des weiteren die
Einhaltung der Verpflichtungen des Bestellers, insbesondere etwaiger
Zahlungsverpflichtungen, voraus.

4.2 Bestellerseitig verlangte Änderungen lassen die Lieferzeit erneut mit dem Datum der
geänderten Auftragsbestätigung beginnen.

4.3 3W übernimmt keine Haftung für Lieferverzögerungen infolge von höherer Gewalt
und ähnlichen, von ihm nicht zu vertretenden und nicht vorhersehbaren Ereignissen,
wie Verweigerung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe etc. Die
entsprechenden Lieferfristen verlängern sich um den Zeitraum der Behinderung.

4.4 3W haftet in Fällen der Nichteinhaltung des Liefervertrages oder verspäteter
Lieferung, auch nach Ablauf einer 3W gesetzten Frist, nur bei Vorsatz, grober
Fahrlässigkeit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Eine Änderung der
Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit dieser Regelung nicht verbunden.

4.5 Das Recht des Bestellers zum Rücktritt nach fruchtlosem Ablauf einer 3W gesetzten
angemessenen Frist bleibt unberührt.

4.6 Teillieferungen sind zulässig, soweit dem Besteller zumutbar.

4.7 Technische und optische Änderungen sowie weitere technische Änderungen von
Komponenten oder Bauteilen in Größe, Form, Farbe und/oder Gewicht bei gleichwertiger
Qualität und Preis bleiben vorbehalten. Insbesondere sind technische und optische
Änderungen vertragsgemäß, soweit sie der Produktverbesserung dienen. Es steht uns
jederzeit frei, aus fertigungstechnischen oder normungsbedingten Gründen an unseren
Produkten Maß- und Ausführungsänderungen zu veranlassen. Wir sind jedoch nicht
verpflichtet, derartige Änderungen auch an bereits ausgelieferten Waren vorzunehmen.

4.8 Dokumentation: der Kunde erklärt sich bereit alle notwendigen und
wahrheitsgetreuen Informationen und Dokumentationen 3W zur Verfügung zu stellen,
um Exportabwicklungen durchzuführen.

§ 5 Lieferort, Gefahrübergang

5.1 Lieferungen erfolgen ab Fertigungsstätte von 3W auf Kosten und Gefahr des
Bestellers. Die Wahl der Versandart erfolgt, sofern der Besteller keine Vorgaben
macht, nach billigem Ermessen durch den Lieferanten.

5.2 Bei Lieferung der Ware außerhalb der Räumlichkeiten von 3W geht die Gefahr
bezüglich des Liefergegenstandes, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist, mit
Übergabe der Ware an den Besteller, den Spediteur oder Frachtführer, spätestens
aber mit Verlassen unseres Werks oder Lagers auf den Besteller über. Bei
Annahmeverzug des Bestellers geht die Gefahr bei Versandbereitschaft über und
zwar auch dann, wenn Annahmeverzug erst nach Versandbereitschaft eintritt. Auf
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Wunsch und auf Kosten des Bestellers wird die Sendung vom Lieferanten gegen
Bruch-­, Transport-­ und Feuerschaden versichert.

§ 6 Preise

6.1 Alle Preise gelten ab Werk zuzüglich Fracht/ Porto, Verpackung, Versicherung,
Transaktionskosten und jeweils gültiger gesetzlicher MwSt.

6.2 Preise von Produkten, die als Vorankündigung markiert sind, basieren auf
unverbindlichen Angaben von Vor-­Lieferanten oder anderen Herstellern und können
sich bis zum Erscheinen des Produktes ändern. Vorangekündigte Produkte können
zum angezeigten Preis bestellt werden. 3W kann bei Vorankündigungen jedoch
weder den Preis, den Erscheinungstermin noch das Erscheinen ausdrücklich
zusichern. Bei eintretenden Änderungen wird 3W mit dem Kunden vor Ausführung
des Auftrages Rücksprache halten. Sollte der Kunde mit den Änderungen nicht
einverstanden sein, wird der Auftrag nicht durchgeführt.

§ 7 Zahlung

7.1 Sofern nicht anders vereinbart, ist der vereinbarte Preis sofort und ohne Abzug nach
Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung
durch 3W zahlbar. Gefahr und Kosten des Zahlungsvorganges hat der Besteller zu
tragen.

7.2. Der Kunde hat die Wahl aus verschiedenen Zahlungsarten, die abhängig von der
Bestellsumme, der Lieferart und dem Versandziel angeboten werden. 3W behält sich
vor, in EinzelfäIIen oder bei Ablehnung der Zahlung durch Kreditinstitute oder
Anbieter der jeweiligen Zahlungsart den Auftrag nur gegen Zahlung per Vorkasse
auszuführen. In diesem Fall kann der Kunde dies akzeptieren oder von seiner
Bestellung zurücktreten. Kosten, die durch Rückbuchung einer
Zahlungstransaktion mangels Deckung oder aufgrund vom Kunden falsch
übermittelter Daten entstehen, werden dem Kunden berechnet.

7.3 Bei verspäteter Zahlung werden Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über
dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Dem Besteller bleibt der
Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

7.4 Das Recht zur Aufrechnung hat der Besteller nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Forderungen. Die Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Käufer
wegen Gegenansprüchen aus anderen Vertragsverhältnissen ist ausgeschlossen.

7.5 Kosten für Sicherheitsleistungen, Letter of Credit bei Auslandsgeschäften o.ä. gehen
zu Lasten des Bestellers.
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§ 8 Haftung für Sachmängel

8.1 Der Besteller prüft die Produkte unverzüglich nach Erhalt auf etwaige Mängel.
Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 5 Arbeitstagen 3W schriftlich anzuzeigen,
verdeckte Mängel innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Entdeckung.

8.2 Mängel, die 3W an den von ihm gelieferten Produkten innerhalb von einem Jahr
durch Unternehmer und 2 Jahren von Verbrauchern, angezeigt werden, bessert 3W
nach eigener Wahl nach oder liefert Ersatz, wozu er auch nach wiederholter
erfolgloser Nachbesserung berechtigt ist. 3W ist hierzu angemessene Zeit und
Gelegenheit zu gewähren.

8.3 Kann der Mangel in angemessener Frist nicht behoben werden, so hat der Besteller
das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten oder Herabsetzung der Vergütung
(Minderung) zu verlangen.

8.4 Für Mängel, die vor dem Einbau oder der Verarbeitung vom Besteller mit
zumutbarem Aufwand hätten festgestellt werden können, entfallen sämtliche
Ansprüche aus Sachmängelhaftung, sobald das Produkt verarbeitet oder eingebaut
ist. Dies gilt nicht, soweit 3W, seinen leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen
Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
zur Last fällt. Eine Haftung besteht auch für die leicht fahrlässige Verletzung von
wesentlichen Pflichten (Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des
Vertragszwecks gefährdet) sowie für die Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten,
deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst
ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut), jedoch jeweils
nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Für die leicht fahrlässige
Verletzung anderer als der vorstehenden Pflichten besteht keine Haftung. Die
Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von dem vorherigen
Haftungsausschluss unberührt.

8.5 Eine Gewähr für eine bestimmte Lebensdauer der Produkte, insbesondere unter
erschwerten und vorher nicht bekannten Betriebsbedingungen, wird von 3W nicht
übernommen. Ansprüche bei vorzeitiger Zerstörung sind ausgeschlossen.

8.6 Für Produkte, die nach Zeichnungen oder Spezifikationen des Bestellers angefertigt
worden sind, übernimmt 3W nur eine Sachmängelhaftung auf spezifikationsgerechte
Ausführung. Die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt unberührt.

8.7 Die Sachmängelhaftung bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung, auf Schäden,
die nach dem Gefahrübergang in Folge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung,
oder durch nicht spezifikations-­ oder vertragsgerechten Einsatz entstanden sind.

8.8 Die Haftung für Sachmängel, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht oder
nur unwesentlich beeinträchtigen, ist ebenfalls ausgeschlossen.

8.9 Rückgriffsansprüche gem. §§ 478, 479 BGB bestehen nur, sofern die
Inanspruchnahme durch den Verbraucher berechtigt war und nur im gesetzlichen
Umfang, nicht dagegen für nicht mit dem Lieferer abgestimmte Kulanzregelungen und
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setzen die Beachtung eigener Pflichten des Rückgriffsberechtigten, insbesondere die
Beachtung der Rügeobliegenheiten, voraus.

§ 9 Haftung

9.1 Schadensersatz-­ und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers -­ gleich aus
welchem Rechtsgrund, auch solche aus unerlaubter Handlung oder auf Ersatz von
Mängel-­ oder Mängelfolgeschäden, wegen schuldhafter Verletzung vertraglicher
Nebenpflichten oder auf entgangenen Gewinn -­ sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht,
soweit 3W, seinen leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz, grobe
Fahrlässigkeit, eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt, eine
Haftung wegen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht besteht oder eine
Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz zwingend vorgeschrieben ist.

9.2 Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die nicht auf Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind und bei der es sich auch nicht um eine
Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder einer Beschaffenheitsgarantie
handelt, ist die Haftung auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren
Schadens beschränkt.

9.3 Stellt der Besteller seinerseits Material zur Produktion von ihm bestellter Produkte
bei, so ist dieses bei 3W nur gegen Diebstahl versichert. Eine Haftung für das
Abhandenkommen oder die Verschlechterung dieses Materials besteht nur bei
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von 3W.

9.4 Beratungen des Bestellers, insbesondere über die Verwendung des
Liefergegenstandes, sind für 3W nur dann verbindlich, wenn er sie schriftlich erteilt
oder bestätigt hat.

9.5 Die gesetzlichen Regelungen zur Beweislast bleiben unberührt.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

10.1 Das gelieferte Produkt (nachfolgend: Vorbehaltsprodukt) bleibt bis zur vollständigen
Bezahlung aller fälligen Forderungen, die 3W aus der Geschäftsbeziehung mit dem
Besteller besitzt oder erwirbt, Eigentum von 3W. Während des Bestehens des
Eigentumsvorbehaltes darf weder eine Pfändung, noch eine Sicherungsübereignung
oder eine Abtretung der Forderung von Seiten des Bestellers ohne Zustimmung von
3W vorgenommen werden. Eine Pfändung von dritter Seite ist 3W unverzüglich
anzuzeigen.

10.2 Wird das Vorbehaltsprodukt durch den Besteller zu einer neuen Sache verarbeitet, so
erfolgt die Verarbeitung für 3W. Ein Eigentumserwerb des Bestellers nach § 950 BGB
ist ausgeschlossen. Bei Verarbeitung, Vermischung oder Umbildung des
Vorbehaltsproduktes mit nicht 3W gehörenden Produkten erwirbt 3W Miteigentum an
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der neuen Sache nach dem Verhältnis des Rechnungswertes der von 3W gelieferten
und der anderen Produkte im Zeitpunkt der Verarbeitung. Der Besteller verwahrt die
neue Sache für 3W mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.

10.3 Die neue Sache gilt als Vorbehaltsprodukt im Sinne dieser Bedingungen. Der
Besteller tritt seine Forderungen aus einem Weiterverkauf dieser neuen
Vorbehaltsprodukte schon jetzt in Höhe des Wertes an 3W ab, der dem Wertanteil
der Vorbehaltsprodukte an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der
Vorbehaltsprodukte zu den von anderer Seite eingebrachten Produkten entspricht.
Erfolgt der Weiterverkauf zusammen mit anderen, nicht dem Lieferanten gehörenden
Produkten zu einem Gesamtpreis, so tritt der Besteller schon jetzt seine Forderungen
aus dem Weiterverkauf in Höhe des Anteils an den Lieferanten ab, der dem Wert der
Vorbehaltsprodukte an der gesamten Lieferung entspricht.

10.4 Der Besteller ist widerruflich berechtigt, die aus einem Weiterverkauf entstehenden
Forderungen im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsganges einzuziehen. 3W hat
davon unabhängig das Recht, die Forderungen selber einzuziehen, wenn der
Besteller seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag verletzt hat, insbesondere bei
Zahlungsverzug. Auf Verlangen hat der Besteller die Schuldner der abgetretenen
Forderung zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen. Die Geltendmachung
des Eigentumsvorbehalts und insbesondere das Herausgabeverlangen stellen einen
Rücktritt vom Vertrag dar.

10.5 3W verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten nach seiner Wahl auf
Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert dieser
Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt.

§ 11 Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht für Verbraucher

Der Käufer hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag
zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem der Käufer oder ein von ihm
benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw.
hat.

Um sein Widerrufsrecht auszuüben, muss der Käufer
der 3W Professional GmbH, Liese-Meitner-Straße 33, D-63457 Hanau
(Tel: +49(0)6181 56868, Telefax: +49(0) 6181 956689
und verkauf@3w-modellmotoren.de)
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-­
Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Käufer die Mitteilung über die
Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn der Käufer diesen Vertrag widerruft, hat 3W ihm alle Zahlungen, die 3W vom Käufer
erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich
daraus ergeben, dass der Käufer eine andere Art der Lieferung als die von 3W angebotene,
günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn
Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses
Vertrags bei 3W eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet 3W dasselbe
Zahlungsmittel, das der Käufer bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei
denn, mit dem Käufer wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart;; in keinem Fall werden
dem Käufer wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. 3W kann die Rückzahlung
verweigern, bis 3W die Waren wieder zurückerhalten hat oder bis der Käufer den Nachweis
erbracht hat, dass er die Waren zurückgesandt hat, je nachdem, welches der frühere
Zeitpunkt ist.
Der Käufer hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen
ab dem Tag, an dem er 3W über den Widerruf dieses Vertrags unterrichtet, an die 3W
Professional GmbH, Liese-Meitner-Straße 33, D-63457 Hanau zurückzusenden
oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn der Käufer die Waren vor Ablauf der
Frist von vierzehn Tagen absendet. Der Käufer trägt die unmittelbaren Kosten der
Rücksendung der Waren.
Der Käufer muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser
Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise
der Waren nicht notwendigen Umgang mit dem Käufer zurückzuführen ist.

§ 12 Datenschutz

12.1 Der Kunde ermächtigt 3W und ist damit einverstanden, die im Zusammenhang mit
der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Kunden im Sinne der
Datenschutzgesetze zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten. 3W-­speichert
und verwendet die persönlichen Daten des Kunden lediglich zur Abwicklung der
Aufträge und eventueller Reklamationen.

12.2 3W gibt keine personenbezogenen Kundendaten an Dritte weiter. Ausgenommen
hiervon sind Dienstleistungspartner, die zur Bestellabwicklung die Übermittlung von
Daten erfordern In diesen Fällen beschränkt sich der Umfang der übermittelten Daten
jedoch auf das erforderliche Minimum. Der Kunde hat in jedem Fall und zu jedem
Zeitpunkt ein Recht auf Auskunft sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und
Löschung seiner gespeicherten Daten.

§ 13 Schlussbestimmungen

13.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten sämtliche Rechte und Pflichten
der Vertragsparteien. Sonstige Vereinbarungen oder Willenserklärungen der
Vertragsparteien bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch
für eine Änderung des Schriftformerfordernisses.

13.2. Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist Hanau alleiniger Gerichtsstand für alle
Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien.

13.3. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Vorschriften des
UNKaufrechts. Die Vertragssprache ist deutsch.

13.4. Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch
solche wirksamen Regelungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck
weitgehend erreichen.

Stand 1.10.2020